Impressum

Vorläufig verzichte ich auf Impressumsangaben.

Mit der Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) trat am 01.04.2012 folgender Artikel 3 Absatz 1, Buchstabe s, Ziffer 1 in Kraft:

«Unlauter handelt insbesondere, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen[…]»

Der Wortlaut «klare und vollständige Angaben» beinhaltet mindestens:

  • Vorname und Name
  • Postadresse (Postfach dürfte nicht ausreichen)
  • E-Mail-Adresse

Kommerzielle Angebote führen zusätzlich

  • Firmenbezeichnung (falls vorhanden) inkl. Handelsregister-Nummer
  • Telefonnummer
  • Faxnummer
  • Link auf Handelsregistereintrag
  • MWST-Nr. (falls vorhanden)
  • Namen der vertretungsberechtigten Personen
  • Allfällige Aufsichtsbehörden (z.B. bei Ärzten oder Rechtsanwälten)

Ich bin mir bewusst, dass der Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger im Grundsatz ein solches Impressum immer als empfehlenswert beurteilt. Nach dem Lesen seines interessanten Gastbeitrags bei startwerk.ch, seinem Artikel bei Hostpoint sowie der zusammengefassten Fragen und Antworten kam ich aber zum Schluss, dass in meinem Blog kein unmittelbar zu beziehendes, kommerzielles Angebot besteht. Deshalb erachte ich ein Impressum aus lauterkeitsrechtlicher Sicht nicht für nötig.

Wer anderer Meinung ist, kann sich aber selbstverständlich gerne via Kommentar melden.

2 Gedanken zu „Impressum“

  1. Hallo,

    Mir ist klar, dass Sie eine Tonne an Spam-Einsendungen bekommen, weshalb ich gleich auf den Punkt komme – Ich würde gerne einen Gastpost einreichen, oder einen gesponsorten Post, für die Veröffentlichung auf Ihrer Seite.

    Dieser Artikel passt zum Inhalt Ihrer Website, und, ist natürlich informativ sowie auch nützlich. Ich denke, ihre Leser würden ihn lieben

    Falls Sie gesponserte Posts oder Gastposts auf Ihrer Seite akzeptieren, bitte geben Sie mir den Preis für das Veröffentlichen eines gesponserten Post auf ihrer Website.

    Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

    Grüße,

    Antworten
    • Grundsätzlich wäre das möglich, ja.
      Reichen Sie Ihren deutschen Gastpost ein und ich teile Ihnen nach der Prüfung umgehend mit, ob und zu welchem Preis ich diesen veröffentlichen würde.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar